Immobiliensicherung und Insolvenzsicherung

Immobliensicherung Immobilienrettung InsolvenzLösungen für Immoblien in Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung

Unsere Kanzlei für Unternehmens- und Wirtschaftsberatung erarbeitet Lösungen und Konzepte für Immobilienbesitzer in der finanziellen Krise. Bei sich anbahnender Kreditkündigung muss schnell und richtig gehandelt werden. Die passive Teilnahme des Betroffenen führt unvermeidlich zu einer Vermögens- und Existenzvernichtung.

 

Ein kompetentes Team aus erfahrenen Fachleuten steht den Betroffenen zur Seite. Unser Team – interdisziplinär zusammengesetzt aus Betriebswirten, Unternehmensberatern und Wirtschaftsjuristen – ist bundesweit tätig.


Hauptsächlich legen wir den Focus unserer Arbeit in die Themenkomplexe:

 


woraus sich 4 Arbeitsfelder ergeben

 

Wir sind die einzige unabhängige Beratungskanzlei für Betroffene!

Unser Beratungs- und Dienstleistungsangebot richtet sich in erster Linie an den "gewerblichen" Immobilienbesitzer:
  • Unternehmer mit gewerblich genutzer Betriebsimmobilie
  • Unternehmer mit privatem Immobilienbesitz
  • klassische Hausbesitzer
  • Bauträger
  • Immobiliengesellschaften
  • Rechtsanwälte u.ä. die für Ihren Mandanten geeignete Lösungen suchen
Was können wir für Sie tun?
  • Einleitung von "Schutz- und Abwehrmaßnahmen" nach der Kreditkündigung
  • Führung von Gläubiger- und Umschuldungsverhandlungen
  • Bearbeitung und Abwehr von Bürgschaftsansprüchen
  • Optimierung der Verwertung der Immobilie bei bereits eingeleiteter Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung
  • Die Immobilie soll im Rahmen aller rechtlichen Möglichkeiten vor dem Zugriff etwaiger Gläubiger geschützt werden.
  • Generierung von Liquidität
  • Die Immobilie soll aus einem Unternehmen herausgelösst werden,
    um diese im Falle einer Insolvenz zu schützen.
  • Die Immobilie soll teilverwertet werden - um Liquiditätsengpässe zu vermeiden oder notwendige
    Sanierungsarbeiten durchzuführen.
  • Die Bank hat den Kredit gekündigt bzw. fällig gestellt, obwohl das Darlehen weiter getilgt werden kann. (Verkauf des Kredites)
Was kann erreicht werden?
  • Wahrnehmung aller Optionen im Versteigerungsverfahren
  • Abwendung des Eigentumsverlustes
  • Verhinderung der Vermögensvernichtung
  • Verhandlung mit den Gläubigern wegen Aussetzung der Zwangsvollstreckung
  • Ankauf der betroffenen Immobilie mit Wohnungsgesellschaft
  • Erhalt der Mieteinahmen
  • Erhalt der Nutzung der Immobilie
  • Umschuldung und Neufinanzierung
  • ggf. günstiger Erwerb der Immobilie aus der Versteigerung
  • Generalvergleich mit der Bank, Gläubigern und Schuldenerlass
  • Rechtliche Betreuung im Zwangsversteigerungsverfahren

 

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von dem Bussche